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Unterstützung bei Härtefällen durch öffentliche Bauarbeiten

21. Februar 2024 – Die Folgen langandauernder Bauarbeiten können für das Gewerbe erhebliche finanzielle Belastungen darstellen, die über das übliche unternehmerische Risiko hinausgehen. Der aktuelle Fall des Dorfladens in Merlischachen zeigt dies exemplarisch auf. Kommt erschwerend dazu, dass es zu Baustopps und Verzögerungen kam.

Besonders betroffen von öffentlichen Bautätigkeiten sind unteranderem kleine, regionale Gewerbebetriebe wie Bäckereien, Blumengeschäfte, Molkereien, Metzgereien sowie Restaurants. «Es liegt in der Verantwortung des Parlaments sicherzustellen, dass Unternehmen nicht in eine Notlage geraten, Angestellte entlassen werden müssen oder im schlimmsten Fall sogar ihren Betrieb einstellen müssen, weil sie aufgrund öffentlicher Bauarbeiten extreme Verluste hinnehmen müssen», lässt sich Kantonsrat Mathias Bachmann zitieren.

Aktuell besteht im Kanton Schwyz keine Möglichkeit, eine finanzielle Entschädigung für Härtefälle, die durch öffentliche Bauarbeiten oder langandauernde Strassensperrungen verursacht werden, zu beantragen. Deshalb will Kantonsrat Christian Schuler, dass auch der Kanton Schwyz diese Option prüft: «Bereits andere Kantone wie Basel-Stadt, Genf oder Solothurn haben rechtliche Rahmenbedingungen für solche Härtefälle geschaffen.»

Aus diesem Grund möchten die beiden Mitte Kantonsräte den Regierungsrat beauftragen, die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für Unternehmen zu prüfen, die aufgrund der Auswirkungen öffentlicher Bauarbeiten nachweislich in Not geraten.

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